Schützenverein 
 
Gompitz e.V. 

Die Voraussetzungen zu einer Mitgliedschaft.

 

Wir als kleiner Schützenverein können leider nicht alle Abteilungen organisieren, so dass zum Beispiel momentan keine Kinder- und Jugendausbildung stattfinden kann. Auch das Bogenschießen und das Armbrustschießen ist in unserem Verein nicht möglich.

Voraussetzung für dem Umgang mit Waffen ist die Alterseinschränkung von mindestens16 Jahren für das Schießen mit Kleinkaliber und ab 18 Jahren für Großkaliber - Waffen unter Aufsicht eines Schießleiters.

Um eigene Waffen besitzen zu dürfen ist eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem Schützenverein erforderlich.

Im ersten Jahr und in allen weiteren mindestens 10 Jahren muss durch regelmäßige Teilnahme an den Trainingsschießen ein Bedürfnis nachgewiesen werden, welches dann auch den zuständigen Stellen vorzuweisen (mit einem Schießbuch) ist. Vor der Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) ist noch eine Sachkundeprüfung abzulegen.

Unser Schützenverein ist dem "Sächsischen Schützenbund" angegliedert, so dass mit der Beantragung der WBK nach der Zustimmung unseres Vorsitzenden unseres Schützenvereins auch der Schützenbund in Leipzig zustimmen muss.

Liegen diese Zustimmungen vor, werden die Unterlagen an das Ordnungsamt Dresden eingereicht. In Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen wird dann die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft und wenn eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit festgestellt wir die WBK ausgestellt.

Weitere Voraussetzung sind natürlich die geistige und körperliche Eignung zum Umgang mit Waffen.